Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version 1.0 · Oktober 2026 · Übersetzung; maßgeblich ist die niederländische Fassung. Als PDF erhältlich über leon@leonlegal.nl

Diese Bedingungen gelten für alle Aufträge an Leon Legal. Sie sind kurz und in verständlicher Sprache geschrieben. Fragen zu einem Artikel? Rufen Sie gern an oder schreiben Sie.

Artikel 1 · Begriffe

Leon Legal: das Einzelunternehmen von L. Schuitemaker, Streuvelslaan 2, 9721 WH Groningen, Niederlande, eingetragen im Handelsregister (KvK) unter der Nummer 50585282.

Auftraggeber: die natürliche Person, juristische Person oder Behörde, die Leon Legal einen Auftrag erteilt.

Auftrag: die Vereinbarung, dass Leon Legal Leistungen für den Auftraggeber erbringt, etwa Beratung, das Verfassen von Schriftstücken, die Begleitung von Verfahren oder ein Interim-Einsatz.

Artikel 2 · Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge und Folgeaufträge von Leon Legal.

Abweichungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht, es sei denn, Leon Legal stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.

Die Artikel 7:404, 7:407 Absatz 2 und 7:409 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs finden keine Anwendung. Aufträge werden ausschließlich von Leon Legal angenommen und ausgeführt, auch wenn eine bestimmte Person sie ausführen soll.

Artikel 3 · Angebot und Vertragsschluss

Ein Angebot ist unverbindlich und dreißig Tage gültig.

Ein Auftrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot oder die Auftragsbestätigung schriftlich (auch per E-Mail) annimmt oder sobald Leon Legal mit Zustimmung des Auftraggebers mit der Arbeit beginnt.

Artikel 4 · Ausführung

Leon Legal führt den Auftrag sorgfältig und nach bestem Können aus. Es handelt sich um eine Bemühungspflicht: Leon Legal kann kein bestimmtes Ergebnis garantieren, etwa einen erfolgreichen Widerspruch oder eine Genehmigung der Europäischen Kommission.

Nach Rücksprache mit dem Auftraggeber darf Leon Legal Dritte hinzuziehen, etwa einen Rechtsanwalt oder einen anderen Spezialisten. Für Fehler dieser Dritten haftet Leon Legal nicht.

Leon Legal ist Jurist und kein Rechtsanwalt (advocaat). Ist in einem Verfahren ein Anwalt vorgeschrieben, bespricht Leon Legal dies rechtzeitig mit dem Auftraggeber.

Artikel 5 · Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt Leon Legal rechtzeitig alle nötigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung und steht für deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein.

Der Auftraggeber teilt Fristen, etwa eine Widerspruchs- oder Klagefrist, sofort bei Auftragserteilung mit. Läuft eine Frist ab, weil Informationen verspätet oder unvollständig geliefert wurden, geht dies zu Lasten des Auftraggebers.

Artikel 6 · Honorar und Kosten

Das Honorar ist ein Pauschalpreis oder wird nach Zeitaufwand zum vereinbarten Stundensatz berechnet. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.

Reise- und Aufenthaltskosten, Gerichtsgebühren und Kosten Dritter werden nach Rücksprache gesondert berechnet.

Leon Legal darf den Stundensatz einmal pro Kalenderjahr anpassen. Bei laufenden Aufträgen kündigt Leon Legal dies vorher an.

Artikel 7 · Zahlung

Leon Legal stellt monatlich oder nach Abschluss des Auftrags Rechnung. Das Zahlungsziel beträgt vierzehn Tage ab Rechnungsdatum.

Zahlt der Auftraggeber nicht rechtzeitig, gerät er ohne Mahnung in Verzug. Leon Legal darf dann die gesetzlichen (Handels-)Zinsen und angemessene Inkassokosten berechnen und die Arbeit aussetzen.

Leon Legal kann einen Vorschuss verlangen, der mit der Schlussrechnung verrechnet wird.

Artikel 8 · Fristen

Von Leon Legal genannte Fristen sind Zielfristen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine verbindliche Frist vereinbart ist. Gesetzliche Fristen, etwa eine Widerspruchsfrist, überwacht Leon Legal, sobald sie Leon Legal bekannt gegeben wurden.

Artikel 9 · Vertraulichkeit

Leon Legal behandelt alle vertraulichen Informationen des Auftraggebers vertraulich, auch nach Ende des Auftrags, soweit nicht Gesetz oder Gericht eine Offenlegung verlangen.

Auf Wunsch unterschreibt Leon Legal eine zusätzliche Geheimhaltungsvereinbarung.

Artikel 10 · Geistiges Eigentum

Leon Legal behält die Rechte an Gutachten, Mustern und anderen Schriftstücken, die Leon Legal erstellt. Der Auftraggeber darf sie für den Zweck des Auftrags innerhalb der eigenen Organisation nutzen.

Veröffentlichung oder Nutzung für andere Zwecke ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Leon Legal erlaubt. Schriftstücke, die zur Veröffentlichung bestimmt sind, etwa eine Satzung, darf der Auftraggeber selbstverständlich beschließen und veröffentlichen.

Artikel 11 · Haftung

Leon Legal hat eine Berufshaftpflichtversicherung. Die Haftung von Leon Legal ist auf den Betrag begrenzt, den der Versicherer im jeweiligen Fall auszahlt, zuzüglich Selbstbehalt.

Zahlt der Versicherer aus irgendeinem Grund nicht, ist die Haftung auf das Honorar begrenzt, das für den Auftrag in den sechs Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis berechnet wurde, höchstens 25.000 €.

Leon Legal haftet nicht für indirekte Schäden, etwa Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder entgangene Einsparungen.

Diese Beschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder bewusster Leichtfertigkeit von Leon Legal.

Artikel 12 · Ausschlussfrist

Ein Schadensersatzanspruch muss innerhalb eines Jahres, nachdem der Auftraggeber den Schaden entdeckt hat oder hätte entdecken können, schriftlich bei Leon Legal geltend gemacht werden. Danach erlischt der Anspruch.

Artikel 13 · Kündigung

Beide Parteien können den Auftrag schriftlich kündigen. Der Auftraggeber zahlt dann Honorar und Kosten für die bis dahin erbrachten Leistungen.

Für Interim-Aufträge gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat, sofern nicht anders vereinbart.

Artikel 14 · Beschwerden

Sind Sie unzufrieden? Melden Sie es bitte so schnell wie möglich, spätestens dreißig Tage nach der Leistung oder Rechnung, per E-Mail an leon@leonlegal.nl. Leon Legal antwortet innerhalb von vierzehn Tagen und sucht gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung.

Eine Beschwerde setzt die Zahlungspflicht nicht aus, außer für den Teil der Rechnung, den sie betrifft.

Artikel 15 · Personenbezogene Daten

Leon Legal verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der DSGVO und der Datenschutzerklärung auf der Website. Verarbeitet Leon Legal Daten im Auftrag des Auftraggebers, schließen die Parteien auf Wunsch einen Auftragsverarbeitungsvertrag.

Artikel 16 · Anwendbares Recht und Streitigkeiten

Für alle Aufträge gilt niederländisches Recht.

Die Parteien versuchen Streitigkeiten zunächst gemeinsam zu lösen. Gelingt das nicht, ist die Rechtbank Noord-Nederland, Standort Groningen, zuständig, sofern zwingendes Recht kein anderes Gericht vorschreibt.

Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen nichtig oder anfechtbar, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die Parteien ersetzen sie dann durch eine wirksame Bestimmung, die ihrem Zweck möglichst nahekommt.

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